1. Werbungskosten absetzen

Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 EUR wird automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen — auch ohne Steuererklärung. Liegen Ihre tatsächlichen Werbungskosten jedoch darüber, lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung.

Typische Werbungskosten, die Sie geltend machen können:

  • Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale)
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone, Schreibtisch
  • Fortbildungskosten — Kurse, Seminare, Prüfungsgebühren
  • Fachbücher und Fachzeitschriften
  • Berufskleidung (typische Berufsbekleidung, keine Alltagskleidung)

Tipp: Sammeln Sie alle Belege — bereits ab ca. 1.250 EUR Werbungskosten profitieren Sie steuerlich.

2. Pendlerpauschale nutzen

Für den Arbeitsweg können Sie die Entfernungspauschale absetzen — unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad):

  • 0,30 EUR pro km für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke)
  • 0,38 EUR pro km ab dem 21. Kilometer

Es zählt nur der einfache Weg (Entfernung, nicht Hin- und Rückfahrt). Die Pauschale ist auf 4.500 EUR pro Jahr begrenzt — es sei denn, Sie fahren mit dem eigenen PKW, dann gilt keine Obergrenze.

Rechenbeispiel: Bei 30 km einfachem Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen: (20 km × 0,30 EUR + 10 km × 0,38 EUR) × 220 = ca. 2.156 EUR/Jahr. Zusammen mit weiteren Werbungskosten schnell über dem Pauschbetrag!

3. Homeoffice-Pauschale

Seit 2023 können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen, ohne ein separates Arbeitszimmer nachweisen zu müssen:

  • 6 EUR pro Tag im Homeoffice
  • Maximal 1.260 EUR pro Jahr (entspricht 210 Tagen)
  • Zählt zu den Werbungskosten — zusammen mit anderen Kosten absetzbar

Hinweis: An Homeoffice-Tagen können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Prüfen Sie, welche Variante sich für Sie mehr lohnt.

4. Kirchensteuer sparen

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer. Bei einem Kirchenaustritt sparen Sie diesen Betrag vollständig.

Beispiel: Bei 3.500 EUR brutto in Steuerklasse I zahlen Sie ca. 25–35 EUR Kirchensteuer pro Monat — das sind bis zu 420 EUR im Jahr.

Berechnen Sie den Unterschied mit und ohne Kirchensteuer →

5. Steuerklasse optimieren

Verheiratete Paare können ihre Steuerklassenkombination wählen und so das monatliche Nettogehalt optimieren:

  • III/V: Der Besserverdiener erhält deutlich mehr Netto, der Partner in SK V weniger. Achtung: Oft kommt es zu einer Nachzahlung bei der Steuererklärung.
  • IV/IV: Gleichmäßige Verteilung — weniger Risiko einer Nachzahlung.
  • IV/IV mit Faktor: Berücksichtigt das tatsächliche Einkommensverhältnis genauer.

Vergleichen Sie die Steuerklassen: SK III | SK IV | SK V

6. Krankenkasse wechseln

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen variiert stark — zwischen 0,7 % und 3,5 %. Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag jeweils hälftig tragen, wirkt sich ein Wechsel direkt auf Ihr Netto aus.

Bei 4.000 EUR brutto kann der Unterschied zwischen einer günstigen und teuren Kasse über 30 EUR pro Monat ausmachen — das sind mehr als 360 EUR im Jahr.

  • Ein Kassenwechsel ist jederzeit möglich und kostenlos
  • Die Leistungen der GKV sind zu ca. 95 % gesetzlich festgelegt

Berechnen Sie den Effekt verschiedener Zusatzbeiträge →

7. Riester-Rente & Betriebliche Altersvorsorge

Durch betriebliche Altersvorsorge (bAV) können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen senken — und der Arbeitgeber muss seit 2022 einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten.

  • Bis zu 302 EUR/Monat (3.624 EUR/Jahr) können 2026 steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV fließen
  • Riester-Rente: Staatliche Zulagen (175 EUR Grundzulage + 300 EUR pro Kind) und Sonderausgabenabzug bis 2.100 EUR

Hinweis: bAV senkt zwar das aktuelle Brutto, aber auch die späteren Rentenansprüche. Lassen Sie sich beraten.

8. Steuererklärung machen — es lohnt sich!

Die durchschnittliche Steuererstattung für Arbeitnehmer liegt bei ca. 1.000 EUR. Trotzdem geben viele keine Steuererklärung ab und verschenken bares Geld.

  • Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (für 2025 also bis 31.07.2026)
  • Mit Steuerberater: Verlängerte Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres
  • ELSTER (elster.de) ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung
  • Freiwillige Abgabe ist bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich

Tipp: Auch wenn Sie nur den Arbeitnehmerpauschbetrag nutzen — allein durch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann sich eine Erstattung ergeben.

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