Wichtige Änderung seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch bei der Gehaltsabrechnung an (Wachstumschancengesetz). Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber behält zunächst die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ein. Die Steuerermäßigung durch die Fünftelregelung erhalten Sie erst über Ihre Steuererklärung. Nutzen Sie diesen Rechner, um zu sehen, wie viel Sie durch die Fünftelregelung zurückbekommen.

So funktioniert die Fünftelregelung

Abfindungen zählen steuerlich als außerordentliche Einkünfte (§34 EStG). Bei der Fünftelregelung wird nur ein Fünftel der Abfindung zum regulären Einkommen addiert. Die daraus resultierende Mehrsteuer wird mit 5 multipliziert. So wird die Steuerprogression abgemildert und Sie zahlen weniger, als wenn die gesamte Abfindung auf einmal voll versteuert würde.

Abfindungen sind sozialversicherungsfrei — keine Beiträge zur KV, RV, AV oder PV.

Abfindung berechnen

Jahresbrutto abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben etc.

Mit Fünftelregelung

ESt auf Einkommen
ESt auf Abfindung
Solidaritätszuschlag
Gesamtsteuer
Eff. Steuersatz Abfindung

Abfindung netto

Ohne Fünftelregelung

ESt auf Einkommen
ESt auf Abfindung
Solidaritätszuschlag
Gesamtsteuer
Eff. Steuersatz Abfindung

Abfindung netto

Ihre Ersparnis

Steuerersparnis durch Fünftelregelung

Vergleich: Steuer mit & ohne Fünftelregelung

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 48.000 EUR, ohne Kirchensteuer:

Abfindung Steuer mit §34 Steuer ohne §34 Ersparnis Netto

Berechnung nach EStG §32a (Einkommensteuertarif 2026) und §34 (Fünftelregelung). Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Kein Ersatz für eine Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Abfindung

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Abfindungen werden nach der Fünftelregelung (§34 EStG) begünstigt versteuert. Ein Fünftel der Abfindung wird zum regulären Einkommen addiert, die Mehrsteuer berechnet und mit 5 multipliziert. So wird die Steuerprogression abgemildert.

Was hat sich 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an (Wachstumschancengesetz). Der Arbeitgeber behält die volle Steuer ein. Arbeitnehmer müssen die Ermäßigung selbst in der Steuererklärung beantragen. Die Erstattung erfolgt über den Steuerbescheid.

Sind Abfindungen sozialversicherungspflichtig?

Nein. Echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei. Keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.

Lohnt sich die Fünftelregelung immer?

Nicht immer. Bei sehr niedrigem regulärem Einkommen (unter dem Grundfreibetrag von 12.348 EUR) oder kleinen Abfindungen kann die Ersparnis gering oder null sein. In seltenen Fällen kann die normale Besteuerung sogar günstiger sein. Unser Rechner zeigt den exakten Vergleich.

Was ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR (Steuerfortentwicklungsgesetz). Einkommen bis zu dieser Grenze ist steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 EUR.

Wie beantrage ich die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung wird in der Steuererklärung beantragt, in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Tragen Sie die Abfindung in Zeile 17 als ermäßigt besteuerte Entschädigung ein. Das Finanzamt wendet dann automatisch §34 EStG an.

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