Teilzeit-Gehalt berechnen

Ihr Teilzeit-Gehalt

Teilzeit-Brutto

Teilzeit-Netto (SK I)

Nettoquote

Teilzeit-Übersicht bei 4.000 EUR Vollzeit-Brutto

Wochenstunden Anteil Brutto/Monat Netto/Monat (SK I) Nettoquote

Annahmen: Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,69%, NRW. Vollzeit = 40 Stunden/Woche. Berechnung nach BMF PAP 2026.

Gut zu wissen: Teilzeit und Sozialversicherung

Häufige Fragen zur Teilzeit

Wie berechnet man das Teilzeit-Gehalt?

Das Teilzeit-Brutto ergibt sich aus: Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / 40). Bei 4.000 EUR Vollzeit und 20h/Woche: 4.000 × 0,5 = 2.000 EUR brutto. Das Netto wird dann regulär berechnet.

Wie viel netto bei 20 Stunden Teilzeit?

Bei 4.000 EUR Vollzeit-Brutto und 20h/Woche beträgt das Teilzeit-Brutto 2.000 EUR. In Steuerklasse I bleiben davon ca. netto (2026, ohne Kirchensteuer).

Werden bei Teilzeit SV-Beiträge fällig?

Ja, ab 556 EUR/Monat (über Minijob-Grenze) fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Im Übergangsbereich (556–2.000 EUR) gelten reduzierte AN-Beiträge.

Ab wann ist Teilzeit ein Minijob?

Ein Minijob liegt vor, wenn das Gehalt 556 EUR/Monat nicht übersteigt. Bei 4.000 EUR Vollzeit wäre das bei ca. 5,5 Stunden/Woche der Fall.

Weitere Berechnungen

Detailliert berechnen Gehaltstabelle