Was sind Lohnnebenkosten?
Neben dem Bruttogehalt muss der Arbeitgeber Lohnnebenkosten tragen — die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und gesetzliche Umlagen. Diese belaufen sich auf ca. 20–22 % des Bruttogehalts und umfassen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung sowie die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage.
Arbeitgeberkosten berechnen
Ergebnis: Arbeitgeberkosten
| Position | Betrag / Monat |
|---|
Bruttogehalt
—
Lohnnebenkosten AG
—
Gesamtkosten AG
—
Netto Arbeitnehmer (SK I)
—
Lohnnebenkosten nach Gehaltsstufe
| Brutto/Monat | Lohnnebenkosten AG | Gesamtkosten AG | Anteil (%) | Netto AN (SK I) |
|---|
Annahmen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag KV 2,69%, NRW, Alter 30, keine Kinder, Umlage U1 1,1%, Umlage U2 0,44%, Insolvenzgeldumlage 0,06%. Berechnung nach BMF PAP 2026.
Häufige Fragen zu Lohnnebenkosten
Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten sind die zusätzlichen Kosten neben dem Bruttogehalt, die der Arbeitgeber tragen muss: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (KV, RV, AV, PV) sowie Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage). Sie betragen ca. 20–22 % des Bruttogehalts.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?
Die gesetzlichen Lohnnebenkosten betragen 2026 ca. 20–22 % des Bruttogehalts. Bei hohen Gehältern sinkt der Anteil, da die Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV: 5.512,50 EUR, RV/AV: 8.050 EUR) die Beiträge deckeln.
Was kostet ein Mitarbeiter mit 4.000 EUR brutto?
Ein Mitarbeiter mit 4.000 EUR Bruttogehalt kostet den Arbeitgeber insgesamt ca. — pro Monat. Die Lohnnebenkosten betragen ca. —.
Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026?
Monatliche BBG 2026: Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 EUR, Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.050 EUR (West). Gehaltsteile oberhalb dieser Grenzen sind beitragsfrei.