Was sind Lohnnebenkosten?

Neben dem Bruttogehalt muss der Arbeitgeber Lohnnebenkosten tragen — die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und gesetzliche Umlagen. Diese belaufen sich auf ca. 20–22 % des Bruttogehalts und umfassen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung sowie die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage.

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Ergebnis: Arbeitgeberkosten

Position Betrag / Monat

Bruttogehalt

Lohnnebenkosten AG

Gesamtkosten AG

Netto Arbeitnehmer (SK I)

Lohnnebenkosten nach Gehaltsstufe

Brutto/Monat Lohnnebenkosten AG Gesamtkosten AG Anteil (%) Netto AN (SK I)

Annahmen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag KV 2,69%, NRW, Alter 30, keine Kinder, Umlage U1 1,1%, Umlage U2 0,44%, Insolvenzgeldumlage 0,06%. Berechnung nach BMF PAP 2026.

Häufige Fragen zu Lohnnebenkosten

Was sind Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten sind die zusätzlichen Kosten neben dem Bruttogehalt, die der Arbeitgeber tragen muss: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (KV, RV, AV, PV) sowie Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage). Sie betragen ca. 20–22 % des Bruttogehalts.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?

Die gesetzlichen Lohnnebenkosten betragen 2026 ca. 20–22 % des Bruttogehalts. Bei hohen Gehältern sinkt der Anteil, da die Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV: 5.512,50 EUR, RV/AV: 8.050 EUR) die Beiträge deckeln.

Was kostet ein Mitarbeiter mit 4.000 EUR brutto?

Ein Mitarbeiter mit 4.000 EUR Bruttogehalt kostet den Arbeitgeber insgesamt ca. pro Monat. Die Lohnnebenkosten betragen ca. .

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026?

Monatliche BBG 2026: Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 EUR, Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.050 EUR (West). Gehaltsteile oberhalb dieser Grenzen sind beitragsfrei.

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