Wer bekommt Steuerklasse 3?
Steuerklasse 3 ist für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer gedacht, die deutlich mehr verdienen als ihr Partner. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner gleichzeitig Steuerklasse 5 wählt — die Kombination 3/5 ist nur gemeinsam möglich. Auch Verwitwete erhalten im Todesjahr und im darauffolgenden Kalenderjahr automatisch Steuerklasse 3, danach wechseln sie in Steuerklasse 1.
Der doppelte Grundfreibetrag
Der entscheidende Vorteil der Steuerklasse 3 ist der doppelte Grundfreibetrag: Statt 12.042 € werden 24.084 € (2026) steuerfrei gestellt. Dadurch beginnt die Besteuerung erst bei einem deutlich höheren Einkommen. Wichtig: Die Kombination 3/5 lohnt sich vor allem, wenn die Einkommen der Ehepartner stark unterschiedlich sind (Faustregel: 60/40 oder mehr). Bei ähnlichem Einkommen ist die Kombination 4/4 oft vorteilhafter. Beachten Sie, dass die Steuerklassenwahl nur die monatliche Lohnsteuer beeinflusst — die endgültige Jahressteuer wird über die Steuererklärung ermittelt.
Brutto Netto Tabelle — Steuerklasse 3
Alle Werte berechnet nach BMF PAP 2026. Ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,69%.
| Brutto | Lohnsteuer | Soli | SV-Beiträge | Netto | Nettoquote |
|---|
Häufige Fragen zur Steuerklasse 3
Wann lohnt sich die Kombination 3/5?
Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere — als Faustregel ab einem Einkommensverhältnis von etwa 60/40. Bei gleichem Einkommen ist die Kombination 4/4 besser, da in 3/5 oft hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung drohen.
Muss ich in Steuerklasse 3 eine Steuererklärung abgeben?
Ja, bei der Kombination 3/5 sind beide Ehepartner zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet. Da die Lohnsteuer in Steuerklasse 3 relativ niedrig ist, kann es bei der Jahresabrechnung zu Nachzahlungen kommen.
Wie wirkt sich Steuerklasse 3 auf das Elterngeld aus?
Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Da Steuerklasse 3 das höchste Netto bietet, kann ein rechtzeitiger Wechsel vor der Geburt das Elterngeld erhöhen. Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz erfolgen.
Wird Steuerklasse 3 abgeschafft?
Es gibt politische Diskussionen über die Abschaffung der Kombination 3/5 zugunsten des Faktorverfahrens (Steuerklasse 4 mit Faktor). Stand 2026 besteht die Kombination 3/5 jedoch weiterhin. Ein konkreter Abschaffungstermin wurde noch nicht beschlossen.