Die Einkommensteuer in Deutschland ist progressiv: Je höher das zu versteuernde Einkommen (zvE), desto höher der Steuersatz. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR, bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
Die folgende Tabelle zeigt die Einkommensteuer für Grundtabelle (Einzelveranlagung) und Splittingtabelle (Zusammenveranlagung Ehepaare) nach dem BMF Programmablaufplan 2026.
| zvE (EUR/Jahr) | ESt Grundtabelle | Effektiver Satz | Grenzsteuersatz | ESt Splitting |
|---|
Berechnung nach BMF Programmablaufplan 2026. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Splittingtabelle ergibt sich aus der doppelten Steuer auf das halbe zvE.
Einkommensteuer 2026: Die wichtigsten Fakten
Grundfreibetrag 2026
Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 EUR pro Person (Splitting: 24.696 EUR). Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Er sichert das steuerfreie Existenzminimum.
Spitzensteuersatz 42%
Ab einem zvE von 69.878 EUR greift der Spitzensteuersatz von 42%. Er gilt für jeden weiteren Euro über dieser Grenze, nicht rückwirkend für das gesamte Einkommen.
Reichensteuer 45%
Ab einem zvE von 277.826 EUR gilt der Höchststeuersatz von 45% (sog. Reichensteuer). Dies betrifft weniger als 1% aller Steuerpflichtigen.
Grundtabelle vs. Splittingtabelle
Die Grundtabelle gilt für Einzelveranlagung (Ledige, SK I/II). Die Splittingtabelle gilt für Zusammenveranlagung von Ehepaaren (SK III/IV/V), das Einkommen wird halbiert, besteuert und verdoppelt.
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