Wer bekommt Steuerklasse 2?
Steuerklasse 2 steht alleinerziehenden Arbeitnehmern zu, die mit mindestens einem Kind allein im Haushalt leben. Voraussetzung ist, dass Sie Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben und keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt, die als Mitbewohner gilt (Ausnahme: volljährige Kinder, für die noch Kindergeld bezogen wird). Die Steuerklasse muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden — sie wird nicht automatisch zugewiesen.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der große Vorteil von Steuerklasse 2 gegenüber Steuerklasse 1 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser beträgt 4.260 € pro Jahr für das erste Kind und erhöht sich um jeweils 240 € für jedes weitere Kind im Haushalt. Dieser Betrag wird als zusätzlicher Freibetrag bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung berücksichtigt und sorgt für ein spürbar höheres Netto. Bei zwei Kindern beträgt der Entlastungsbetrag somit 4.500 €, bei drei Kindern 4.740 €.
Brutto Netto Tabelle — Steuerklasse 2
Alle Werte berechnet nach BMF PAP 2026. Ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,69%. Mit 1 Kind (Entlastungsbetrag 4.260 €).
| Brutto | Lohnsteuer | Soli | SV-Beiträge | Netto | Nettoquote |
|---|
Häufige Fragen zur Steuerklasse 2
Wie viel mehr Netto habe ich in Steuerklasse 2?
Im Vergleich zu Steuerklasse 1 bringt die Steuerklasse 2 durch den Entlastungsbetrag von 4.260 € pro Jahr etwa 100–150 € mehr Netto pro Monat, abhängig von Ihrem Bruttogehalt und dem persönlichen Steuersatz.
Was passiert bei einer neuen Partnerschaft?
Wenn Sie mit einem neuen Partner zusammenziehen, entfällt der Anspruch auf Steuerklasse 2. Sie müssen dies dem Finanzamt melden und werden in Steuerklasse 1 zurückgestuft. Bei einer Heirat wechseln Sie in Steuerklasse 3, 4 oder 5.
Gilt Steuerklasse 2 auch bei volljährigen Kindern?
Ja, solange für das volljährige Kind noch Kindergeld bezogen wird (z. B. während der Ausbildung oder des Studiums bis zum 25. Lebensjahr) und das Kind im selben Haushalt lebt, kann Steuerklasse 2 weiter genutzt werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch ohne Steuerklasse 2 bekommen?
Ja, wenn Sie den Wechsel zu Steuerklasse 2 nicht beantragt haben, können Sie den Entlastungsbetrag nachträglich über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Allerdings profitieren Sie dann erst bei der Steuererstattung und nicht monatlich.