Minijob 2026: Die wichtigsten Fakten
Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 EUR pro Monat. Sie wird vom Mindestlohn abgeleitet: 13,90 EUR × 43,33 Stunden = 603 EUR. Minijobber zahlen keine Lohnsteuer (der Arbeitgeber führt pauschal 2% ab) und keine Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung ist optional abwählbar). Der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben von ca. 28 bis 30%.
Minijob-Grenze 2026
603 EUR
AG-Pauschale
ca. 28 bis 30%
AN steuerfrei
+ SV-frei
Minijob-Check: Liege ich unter der Grenze?
Monatsverdienst (ca.)
—
—
Arbeitgeber-Kosten bei 603 EUR Minijob
Der Arbeitgeber zahlt bei einem Minijob pauschale Abgaben. Hier die Aufschlüsselung für einen 603 EUR Minijob:
| Abgabe | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Pauschale Krankenversicherung | 13,00% | 72,28 € |
| Pauschale Rentenversicherung | 15,00% | 83,40 € |
| Pauschale Lohnsteuer | 2,00% | 11,12 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 1,10% | 6,12 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,44% | 2,45 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06% | 0,34 € |
| AG-Abgaben gesamt | 31,60% | 175,71 € |
| Gesamtkosten AG | 731,71 € |
Vergleich: Minijob vs. Midijob vs. Teilzeit
| Minijob (603 EUR) | Midijob (800 EUR) | Teilzeit (1.500 EUR) |
|---|
Midijob und Teilzeit: Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, NRW, Zusatzbeitrag 2,69%. Berechnung nach BMF PAP 2026.
Häufige Fragen zum Minijob
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 EUR/Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 EUR × 43,33 Stunden. Wer regelmäßig mehr verdient, gilt als Midijobber (Übergangsbereich bis 2.000 EUR).
Ist ein Minijob steuerfrei?
Ja, für den Arbeitnehmer ist der Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2% Lohnsteuer sowie pauschale SV-Beiträge. Lediglich die Rentenversicherungspflicht besteht, kann aber abgewählt werden.
Kann man mehrere Minijobs haben?
Nur wenn kein versicherungspflichtiger Hauptjob besteht. Neben einem Hauptjob ist nur ein Minijob anrechnungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird voll SV-pflichtig.
Was passiert wenn ich einen Minijob und einen Hauptjob habe?
Ein Minijob bleibt neben einem Hauptjob anrechnungsfrei, die 603 EUR werden nicht zum Hauptjob addiert. Der Minijob bleibt für den AN steuer- und SV-frei. Erst ab dem zweiten Minijob wird zusammengerechnet.
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