So funktioniert die Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 können Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale unbefristet nutzen, auch ohne separates Arbeitszimmer. Die Pauschale beträgt 6 EUR pro Tag im Homeoffice, maximal für 210 Tage pro Jahr. Das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 EUR jährlich.
- 6 EUR pro Tag im Homeoffice
- Maximal 210 Tage pro Jahr anrechenbar
- Höchstbetrag: 1.260 EUR/Jahr
- Gilt als Werbungskosten (Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 EUR)
- Seit 2023 unbefristet verfügbar
Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 EUR) angerechnet. Ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten 1.230 EUR übersteigen.
Homeoffice-Pauschale berechnen
Ergebnis: Ihre Homeoffice-Pauschale
Homeoffice-Tage / Jahr
—
Homeoffice-Pauschale
—
Werbungskosten gesamt
—
Extra über Pauschbetrag
—
Ca. Steuerersparnis / Jahr
—
Homeoffice-Pauschale nach Tagen pro Woche (46 Arbeitswochen)
| Tage / Woche | Tage / Jahr | Pauschale | Über Pauschbetrag | Ca. Steuerersparnis |
|---|
Annahmen: 46 Arbeitswochen, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 EUR, geschätzte Steuerersparnis bei ca. 30 % Grenzsteuersatz. Max. 210 anrechenbare Homeoffice-Tage.
Homeoffice-Pauschale & Pendlerpauschale kombinieren
Ja, beides ist kombinierbar, aber nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag), an Bürotagen die Pendlerpauschale. Beide zählen als Werbungskosten und können zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Beispiel: 3 Tage Homeoffice (3 × 6 EUR = 18 EUR/Woche) + 2 Tage Büro mit 25 km Entfernung (2 × 9,10 EUR = 18,20 EUR/Woche). Über das Jahr summieren sich die Werbungskosten auf über 1.600 EUR, deutlich über dem Pauschbetrag.
Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Jeder Arbeitnehmer, der von zu Hause aus arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen, auch ohne separates Arbeitszimmer. Es genügt, wenn Sie an einem Tag überwiegend von zu Hause arbeiten. Auch Selbstständige können die Pauschale in Anspruch nehmen.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?
Ja, aber nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag), an Bürotagen die Pendlerpauschale. Beides zählt als Werbungskosten und kann zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigen.
Was ist besser: Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale?
Das häusliche Arbeitszimmer kann unbegrenzt abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Die Homeoffice-Pauschale ist auf 1.260 EUR/Jahr begrenzt, erfordert aber keinen separaten Raum. Bei hohen Miet- und Nebenkosten kann das Arbeitszimmer vorteilhafter sein.
Muss ich Homeoffice-Tage nachweisen?
Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen. Führen Sie am besten eine einfache Aufstellung der Homeoffice-Tage (Datum und Vermerk). Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Homeoffice möglich ist, kann ebenfalls hilfreich sein.
Weitere Rechner & Informationen
Im Schnitt 1.063 € zurück vom Finanzamt
Mit WISO Steuer füllen Sie Ihre Steuererklärung kostenlos aus und sehen sofort, wie viel Sie zurückbekommen. Bezahlt wird erst, wenn Sie wirklich ans Finanzamt übermitteln. Die Software fragt alles Schritt für Schritt ab, fertig in rund 30 Minuten.
Affiliate-Link. Bei einem Abschluss erhalten wir eine Provision, für Sie ohne Mehrkosten.