So funktioniert die Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 können Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale unbefristet nutzen — auch ohne separates Arbeitszimmer. Die Pauschale beträgt 6 EUR pro Tag im Homeoffice, maximal für 210 Tage pro Jahr. Das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 EUR jährlich.
- 6 EUR pro Tag im Homeoffice
- Maximal 210 Tage pro Jahr anrechenbar
- Höchstbetrag: 1.260 EUR/Jahr
- Gilt als Werbungskosten (Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 EUR)
- Seit 2023 unbefristet verfügbar
Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 EUR) angerechnet. Ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten 1.230 EUR übersteigen.
Homeoffice-Pauschale berechnen
Ergebnis: Ihre Homeoffice-Pauschale
Homeoffice-Tage / Jahr
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Homeoffice-Pauschale
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Werbungskosten gesamt
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Extra über Pauschbetrag
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Ca. Steuerersparnis / Jahr
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Homeoffice-Pauschale nach Tagen pro Woche (46 Arbeitswochen)
| Tage / Woche | Tage / Jahr | Pauschale | Über Pauschbetrag | Ca. Steuerersparnis |
|---|
Annahmen: 46 Arbeitswochen, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 EUR, geschätzte Steuerersparnis bei ca. 30 % Grenzsteuersatz. Max. 210 anrechenbare Homeoffice-Tage.
Homeoffice-Pauschale & Pendlerpauschale kombinieren
Ja, beides ist kombinierbar — aber nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag), an Bürotagen die Pendlerpauschale. Beide zählen als Werbungskosten und können zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Beispiel: 3 Tage Homeoffice (3 × 6 EUR = 18 EUR/Woche) + 2 Tage Büro mit 25 km Entfernung (2 × 9,10 EUR = 18,20 EUR/Woche). Über das Jahr summieren sich die Werbungskosten auf über 1.600 EUR — deutlich über dem Pauschbetrag.
Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Jeder Arbeitnehmer, der von zu Hause aus arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen — auch ohne separates Arbeitszimmer. Es genügt, wenn Sie an einem Tag überwiegend von zu Hause arbeiten. Auch Selbstständige können die Pauschale in Anspruch nehmen.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?
Ja, aber nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag), an Bürotagen die Pendlerpauschale. Beides zählt als Werbungskosten und kann zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigen.
Was ist besser: Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale?
Das häusliche Arbeitszimmer kann unbegrenzt abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Die Homeoffice-Pauschale ist auf 1.260 EUR/Jahr begrenzt, erfordert aber keinen separaten Raum. Bei hohen Miet- und Nebenkosten kann das Arbeitszimmer vorteilhafter sein.
Muss ich Homeoffice-Tage nachweisen?
Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen. Führen Sie am besten eine einfache Aufstellung der Homeoffice-Tage (Datum und Vermerk). Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Homeoffice möglich ist, kann ebenfalls hilfreich sein.