Lohnsteuer berechnen
Lohnsteuer-Tabelle 2026 (Steuerklasse I)
Wie viel Lohnsteuer fällt bei verschiedenen Bruttogehältern an? Die folgende Tabelle zeigt die monatliche Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und das Nettogehalt für Steuerklasse I (ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,69%):
| Brutto | Lohnsteuer | Soli | Netto |
|---|
Was ist Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber auf das Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn, Boni) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält also nur das Nettogehalt nach Abzug der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Bruttoeinkommen, der Steuerklasse, den eingetragenen Freibeträgen und dem aktuellen Einkommensteuertarif. Die Berechnung erfolgt nach dem Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen.
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Während die Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber einbehalten wird, erfolgt die endgültige Berechnung der Einkommensteuer über die jährliche Steuererklärung. Dabei werden alle Einkünfte (nicht nur Arbeitslohn), Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Die bereits gezahlte Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, erhalten Sie eine Steuererstattung — wurde zu wenig einbehalten, müssen Sie nachzahlen.
Häufige Fragen zur Lohnsteuer
Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Die Lohnsteuer wird nach dem Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen berechnet. Grundlage ist das Jahresbruttoeinkommen, von dem Werbungskosten-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale abgezogen werden. Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet.
Wann zahlt man Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 fällt der Soli für ca. 90% der Arbeitnehmer weg. Er wird nur noch erhoben, wenn die Lohnsteuer bestimmte Freigrenzen übersteigt. Bei höheren Einkommen beträgt der Soli 5,5% der Lohnsteuer, in einer Gleitzone ggf. weniger.
Lohnsteuer je nach Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt die Freibeträge und damit die Lohnsteuer. SK I (Ledige): Grundfreibetrag. SK II (Alleinerziehende): + Entlastungsbetrag. SK III (Verheiratete): doppelter Grundfreibetrag. SK IV: wie SK I. SK V: kein Grundfreibetrag. SK VI (Nebenjob): keine Freibeträge.
Kann man Lohnsteuer zurückholen?
Ja, über die Einkommensteuererklärung. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer monatlich als Vorauszahlung ab. Bei der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerschuld berechnet. Wurde zu viel einbehalten (z.B. durch Werbungskosten), erhalten Sie die Differenz als Erstattung zurück.