Beitragssätze 2026 im Überblick
| Versicherungszweig | Gesamt | AN-Anteil | AG-Anteil | BBG/Monat |
|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,60 % | 7,30 % | 7,30 % | 5.812,50 € |
| + Zusatzbeitrag (∅ 2,69 %) | 2,69 % | 1,345 % | 1,345 % | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 18,60 % | 9,30 % | 9,30 % | 8.450,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,60 % | 1,30 % | 1,30 % | 8.450,00 € |
| Pflegeversicherung | 3,60 % | 1,80 %* | 1,80 % | 5.812,50 € |
* PV AN-Anteil variiert je nach Kinderanzahl (siehe unten). Kinderlose ab 23 J. zahlen 2,40 %. BBG RV/AV gilt für West, Ost: 8.450 EUR (seit 2025 einheitlich).
SV-Beiträge berechnen
Ergebnis: Ihre Sozialversicherungsbeiträge
| Versicherungszweig | AN-Beitrag | AG-Beitrag | Gesamt |
|---|
Brutto
—
SV-Beiträge AN
—
SV-Beiträge AG
—
Netto (SK I)
—
Pflegeversicherung nach Kinderanzahl (AN-Anteil)
| Kinder | AN-Beitragssatz | Abweichung zum Grundsatz | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Kinderlos (ab 23 J.) | 2,40 % | +0,60 % | Zuschlag für Kinderlose |
| 1 Kind | 1,80 % | — | Grundbeitrag |
| 2 Kinder | 1,55 % | −0,25 % | Abschlag ab 2. Kind |
| 3 Kinder | 1,30 % | −0,50 % | Abschlag ab 3. Kind |
| 4 Kinder | 1,05 % | −0,75 % | Abschlag ab 4. Kind |
| 5+ Kinder | 0,80 % | −1,00 % | Maximaler Abschlag |
Der Abschlag gilt für Kinder unter 25 Jahren. Der AG-Anteil beträgt immer 1,8 % (außer Sachsen: AG 1,3 %, AN +0,5 %).
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
| Grenze | Jahr | Monat | Gilt für |
|---|---|---|---|
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 € | 5.812,50 € | KV + PV |
| BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung | 101.400 € | 8.450,00 € | RV + AV (West) |
Gehaltsteile oberhalb der BBG sind beitragsfrei. Seit 2025 gilt für RV/AV ein einheitlicher Wert für West und Ost.
Häufige Fragen zu Sozialversicherungsbeiträgen
Was sind Sozialversicherungsbeiträge?
Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtabgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen. Sie finanzieren Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Gesamtbeitrag beträgt ca. 40 % des Bruttolohns.
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der SV-Beiträge erhoben werden. 2026: KV/PV 5.812,50 EUR/Monat, RV/AV 8.450 EUR/Monat. Gehaltsteile darüber sind beitragsfrei.
Wie wirkt sich die Kinderanzahl auf die Pflegeversicherung aus?
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Ab dem 2. Kind sinkt der AN-Anteil stufenweise von 1,8 % auf bis zu 0,8 % (ab 5 Kindern). Der Abschlag gilt für Kinder unter 25 Jahren.
Warum ist die Pflegeversicherung in Sachsen anders?
In Sachsen gilt eine historische Sonderregelung: Der AN trägt 2,3 % statt 1,8 %, der AG nur 1,3 % statt 1,8 %. Der Gesamtbeitrag bleibt gleich (3,6 %), nur die Aufteilung zwischen AN und AG ist verschoben.
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