Beitragssätze 2026 im Überblick

Versicherungszweig Gesamt AN-Anteil AG-Anteil BBG/Monat
Krankenversicherung 14,60 % 7,30 % 7,30 % 5.512,50 €
   + Zusatzbeitrag (∅ 2,69 %) 2,69 % 1,345 % 1,345 % 5.512,50 €
Rentenversicherung 18,60 % 9,30 % 9,30 % 8.050,00 €
Arbeitslosenversicherung 2,60 % 1,30 % 1,30 % 8.050,00 €
Pflegeversicherung 3,40 % 1,70 %* 1,70 % 5.512,50 €

* PV AN-Anteil variiert je nach Kinderanzahl (siehe unten). Kinderlose ab 23 J. zahlen 2,30 %. BBG RV/AV gilt für West, Ost: 8.050 EUR (seit 2025 einheitlich).

SV-Beiträge berechnen

Ergebnis: Ihre Sozialversicherungsbeiträge

Versicherungszweig AN-Beitrag AG-Beitrag Gesamt

Brutto

SV-Beiträge AN

SV-Beiträge AG

Netto (SK I)

Pflegeversicherung nach Kinderanzahl (AN-Anteil)

Kinder AN-Beitragssatz Abweichung zum Grundsatz Hinweis
Kinderlos (ab 23 J.) 2,30 % +0,60 % Zuschlag für Kinderlose
1 Kind 1,70 % Grundbeitrag
2 Kinder 1,45 % −0,25 % Abschlag ab 2. Kind
3 Kinder 1,20 % −0,50 % Abschlag ab 3. Kind
4 Kinder 0,95 % −0,75 % Abschlag ab 4. Kind
5+ Kinder 0,70 % −1,00 % Maximaler Abschlag

Der Abschlag gilt für Kinder unter 25 Jahren. Der AG-Anteil beträgt immer 1,7 % (außer Sachsen: AG 1,2 %, AN +0,5 %).

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Grenze Jahr Monat Gilt für
BBG Kranken-/Pflegeversicherung 66.150 € 5.512,50 € KV + PV
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung 96.600 € 8.050,00 € RV + AV (West)

Gehaltsteile oberhalb der BBG sind beitragsfrei. Seit 2025 gilt für RV/AV ein einheitlicher Wert für West und Ost.

Häufige Fragen zu Sozialversicherungsbeiträgen

Was sind Sozialversicherungsbeiträge?

Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtabgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen. Sie finanzieren Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Gesamtbeitrag beträgt ca. 40 % des Bruttolohns.

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der SV-Beiträge erhoben werden. 2026: KV/PV 5.512,50 EUR/Monat, RV/AV 8.050 EUR/Monat. Gehaltsteile darüber sind beitragsfrei.

Wie wirkt sich die Kinderanzahl auf die PV aus?

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Ab dem 2. Kind sinkt der AN-Anteil stufenweise von 1,7 % auf bis zu 0,7 % (ab 5 Kindern). Der Abschlag gilt für Kinder unter 25 Jahren.

Warum ist Sachsen bei der PV anders?

In Sachsen gilt eine historische Sonderregelung: Der AN trägt 2,2 % statt 1,7 %, der AG nur 1,2 % statt 1,7 %. Der Gesamtbeitrag bleibt gleich (3,4 %), nur die Aufteilung zwischen AN und AG ist verschoben.

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