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Warum Sie Ihre Gehaltsabrechnung prüfen sollten

Laut Schätzungen von Lohnbuchhaltungsdienstleistern und Arbeitsrechtsexperten ist jede dritte Gehaltsabrechnung in Deutschland fehlerhaft. Die Gründe sind vielfältig: veraltete Stammdaten, nicht aktualisierte Steuerklassen nach Heirat oder Geburt, falsche KV-Zusatzbeiträge nach Krankenkassenwechsel oder schlicht Software-Fehler in der Lohnbuchhaltung.

Das Problem: Die meisten Arbeitnehmer prüfen ihre Abrechnung nie — sie vertrauen darauf, dass der Arbeitgeber korrekt abrechnet. Doch die Verantwortung liegt bei Ihnen: Nur Sie können prüfen, ob Steuerklasse, Freibeträge und Kinderzahl stimmen. Ein übersehener Fehler kann Sie über das Jahr mehrere hundert Euro kosten.

36%

der Abrechnungen fehlerhaft

300–800 €

typischer Jahresverlust

5 Min.

Prüfung dauert nur

Gehaltsabrechnung prüfen in 5 Schritten

1

Stammdaten prüfen

Vergleichen Sie auf Ihrer Abrechnung: Steuerklasse (stimmt sie nach Heirat/Scheidung noch?), Konfessionsmerkmal (ev/rk oder leer bei Kirchenaustritt), Kinderzahl und Bundesland.

2

Bruttogehalt abgleichen

Stimmt das Gesamtbrutto mit Ihrem Arbeitsvertrag überein? Berücksichtigen Sie Zulagen, Überstunden und Sonderzahlungen. Das Steuerbrutto kann durch VWL oder bAV abweichen.

3

Daten in den LohnCheck-Rechner eingeben

Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse (für den Zusatzbeitrag) und Kinderzahl ein. Der Rechner nutzt den identischen BMF-Algorithmus, den Ihr Arbeitgeber verwenden muss.

4

Jede Abzugsposition vergleichen

Vergleichen Sie Zeile für Zeile: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Kleine Rundungsdifferenzen (unter 1 Cent) sind normal.

5

Bei Abweichungen handeln

Weichen Werte um mehr als 1 EUR ab, wenden Sie sich schriftlich an die Lohnbuchhaltung. Dokumentieren Sie die Abweichung mit Screenshot des Rechners. Der Arbeitgeber ist nach §108 GewO zur Korrektur verpflichtet.

Jetzt Abrechnung prüfen →

Die 6 häufigsten Fehler auf der Gehaltsabrechnung

1. Falsche Steuerklasse

Nach Heirat wechseln beide Partner automatisch in Steuerklasse IV. Wer die günstigere Kombination III/V wählt, muss dies beim Finanzamt beantragen. Bis die Änderung über ELStAM beim Arbeitgeber ankommt, können 1–2 Monate vergehen. Auswirkung: 200–800 EUR/Monat.

2. Fehlender Steuerfreibetrag

Beantragte Freibeträge (z.B. für Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Behinderung) müssen auf der Abrechnung als „Jährlicher Freibetrag“ erscheinen. Fehlen sie, zahlen Sie monatlich zu viel Lohnsteuer. Auswirkung: 30–150 EUR/Monat.

3. Falscher KV-Zusatzbeitrag

Jede Krankenkasse erhebt einen individuellen Zusatzbeitrag (2026: zwischen 0,7% und 3,28%). Bei Kassenwechsel muss der neue Satz übernommen werden. Auswirkung: 5–25 EUR/Monat.

4. Falsche Kinderzahl bei Pflegeversicherung

Seit 2023 staffelt sich der PV-Beitrag nach Kinderzahl: kinderlose Arbeitnehmer ab 23 zahlen 2,4%, mit 1 Kind 1,8%, ab 2 Kindern noch weniger (bis zum 25. Lebensjahr der Kinder). Ist Ihre Kinderzahl nicht korrekt, zahlen Sie zu viel. Auswirkung: 5–20 EUR/Monat.

5. Kirchensteuer trotz Austritt

Nach dem Kirchenaustritt muss das Konfessionsmerkmal in ELStAM gelöscht werden. Bis die Änderung durchkommt, kann der Arbeitgeber weiter Kirchensteuer einbehalten. Prüfen Sie das Merkmal auf der Abrechnung. Auswirkung: 8%–9% der Lohnsteuer.

6. Sachsen-Sonderregel bei PV

In Sachsen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den PV-Beitrag nicht hälftig: Der AN-Anteil ist um 0,5% höher, der AG-Anteil entsprechend niedriger. Arbeiten Sie in Sachsen, muss dies korrekt abgebildet sein.

Quick-Check: Stimmt Ihr Nettolohn?

Geben Sie Ihr Brutto und Steuerklasse ein — sehen Sie sofort, ob Ihr Netto im erwarteten Bereich liegt:

Rechtliche Grundlage: §108 GewO

Nach §108 Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei jeder Gehaltszahlung eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens enthalten: Abrechnungszeitraum, Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Art und Höhe der Zulagen und Abzüge. Bei Fehlern hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Korrektur. Verweigert der Arbeitgeber die Berichtigung, kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Achtung: Ausschlussfristen beachten

Auch wenn die gesetzliche Verjährungsfrist für Gehaltsansprüche 3 Jahre beträgt (§195 BGB), enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge Ausschlussfristen von nur 3–6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verfallen Ihre Ansprüche — auch wenn die Abrechnung nachweislich falsch war. Deshalb: Prüfen Sie Ihre Abrechnung jeden Monat.

Häufige Fragen zur Gehaltsabrechnung

Wie oft sind Gehaltsabrechnungen fehlerhaft?

Laut Schätzungen von Lohnabrechnungsdienstleistern und Arbeitsrechtsexperten enthalten bis zu 36% aller Gehaltsabrechnungen in Deutschland Fehler. Die häufigsten Ursachen sind veraltete Steuerklassen, fehlende Freibeträge und falsche KV-Zusatzbeiträge.

Wie kann ich meine Abrechnung selbst prüfen?

Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse und Kinderzahl in den LohnCheck-Rechner ein und vergleichen Sie die berechneten Abzüge mit Ihrer Abrechnung. Der Rechner nutzt den offiziellen BMF-Programmablaufplan 2026.

Was tun bei falscher Abrechnung?

Wenden Sie sich schriftlich an die Lohnbuchhaltung und bitten Sie um Korrektur. Der Arbeitgeber ist nach §108 GewO dazu verpflichtet. Dokumentieren Sie die Abweichung. Bei Streit hilft das Finanzamt, die DRV oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Werden meine Gehaltsdaten gespeichert?

Nein. LohnCheck berechnet alles zu 100% in Ihrem Browser. Keine Gehaltsdaten werden an Server übertragen. Überprüfbar über die Browser-Netzwerkkonsole (F12 → Netzwerk).

Welche Fehler kosten am meisten?

Die teuersten Fehler: Falsche Steuerklasse (200–800 EUR/Monat), fehlender Freibetrag (30–150 EUR/Monat), falscher KV-Zusatzbeitrag (5–25 EUR/Monat), falsche Kinderzahl bei PV (5–20 EUR/Monat).

Verjähren Ansprüche?

Gesetzlich nach 3 Jahren (§195 BGB). Aber Vorsicht: Arbeits- und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen von nur 3–6 Monaten. Prüfen Sie Ihre Abrechnung daher monatlich.

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