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Warum Sie Ihre Gehaltsabrechnung prüfen sollten
Laut Schätzungen von Lohnbuchhaltungsdienstleistern und Arbeitsrechtsexperten ist jede dritte Gehaltsabrechnung in Deutschland fehlerhaft. Die Gründe sind vielfältig: veraltete Stammdaten, nicht aktualisierte Steuerklassen nach Heirat oder Geburt, falsche KV-Zusatzbeiträge nach Krankenkassenwechsel oder schlicht Software-Fehler in der Lohnbuchhaltung.
Das Problem: Die meisten Arbeitnehmer prüfen ihre Abrechnung nie, sie vertrauen darauf, dass der Arbeitgeber korrekt abrechnet. Doch die Verantwortung liegt bei Ihnen: Nur Sie können prüfen, ob Steuerklasse, Freibeträge und Kinderzahl stimmen. Ein übersehener Fehler kann Sie über das Jahr mehrere hundert Euro kosten.
36%
der Abrechnungen fehlerhaft
300 bis 800 €
typischer Jahresverlust
5 Min.
Prüfung dauert nur
Gehaltsabrechnung prüfen in 5 Schritten
Stammdaten prüfen
Vergleichen Sie auf Ihrer Abrechnung: Steuerklasse (stimmt sie nach Heirat/Scheidung noch?), Konfessionsmerkmal (ev/rk oder leer bei Kirchenaustritt), Kinderzahl und Bundesland.
Bruttogehalt abgleichen
Stimmt das Gesamtbrutto mit Ihrem Arbeitsvertrag überein? Berücksichtigen Sie Zulagen, Überstunden und Sonderzahlungen. Das Steuerbrutto kann durch VWL oder bAV abweichen.
Daten in den LohnCheck-Rechner eingeben
Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse (für den Zusatzbeitrag) und Kinderzahl ein. Der Rechner nutzt den identischen BMF-Algorithmus, den Ihr Arbeitgeber verwenden muss.
Jede Abzugsposition vergleichen
Vergleichen Sie Zeile für Zeile: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Kleine Rundungsdifferenzen (unter 1 Cent) sind normal.
Bei Abweichungen handeln
Weichen Werte um mehr als 1 EUR ab, wenden Sie sich schriftlich an die Lohnbuchhaltung. Dokumentieren Sie die Abweichung mit Screenshot des Rechners. Der Arbeitgeber ist nach §108 GewO zur Korrektur verpflichtet.
Die 6 häufigsten Fehler auf der Gehaltsabrechnung
1. Falsche Steuerklasse
Nach Heirat wechseln beide Partner automatisch in Steuerklasse IV. Wer die günstigere Kombination III/V wählt, muss dies beim Finanzamt beantragen. Bis die Änderung über ELStAM beim Arbeitgeber ankommt, können 1 bis 2 Monate vergehen. Auswirkung: 200 bis 800 EUR/Monat.
2. Fehlender Steuerfreibetrag
Beantragte Freibeträge (z.B. für Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Behinderung) müssen auf der Abrechnung als „Jährlicher Freibetrag“ erscheinen. Fehlen sie, zahlen Sie monatlich zu viel Lohnsteuer. Auswirkung: 30 bis 150 EUR/Monat.
3. Falscher KV-Zusatzbeitrag
Jede Krankenkasse erhebt einen individuellen Zusatzbeitrag (2026: zwischen 0,7% und 3,28%). Bei Kassenwechsel muss der neue Satz übernommen werden. Auswirkung: 5 bis 25 EUR/Monat.
4. Falsche Kinderzahl bei Pflegeversicherung
Seit 2023 staffelt sich der PV-Beitrag nach Kinderzahl: kinderlose Arbeitnehmer ab 23 zahlen 2,4%, mit 1 Kind 1,8%, ab 2 Kindern noch weniger (bis zum 25. Lebensjahr der Kinder). Ist Ihre Kinderzahl nicht korrekt, zahlen Sie zu viel. Auswirkung: 5 bis 20 EUR/Monat.
5. Kirchensteuer trotz Austritt
Nach dem Kirchenaustritt muss das Konfessionsmerkmal in ELStAM gelöscht werden. Bis die Änderung durchkommt, kann der Arbeitgeber weiter Kirchensteuer einbehalten. Prüfen Sie das Merkmal auf der Abrechnung. Auswirkung: 8 bis 9% der Lohnsteuer.
6. Sachsen-Sonderregel bei PV
In Sachsen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den PV-Beitrag nicht hälftig: Der AN-Anteil ist um 0,5% höher, der AG-Anteil entsprechend niedriger. Arbeiten Sie in Sachsen, muss dies korrekt abgebildet sein.
Quick-Check: Stimmt Ihr Nettolohn?
Geben Sie Ihr Brutto und Steuerklasse ein, sehen Sie sofort, ob Ihr Netto im erwarteten Bereich liegt:
Rechtliche Grundlage: §108 GewO
Nach §108 Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei jeder Gehaltszahlung eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens enthalten: Abrechnungszeitraum, Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Art und Höhe der Zulagen und Abzüge. Bei Fehlern hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Korrektur. Verweigert der Arbeitgeber die Berichtigung, kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Achtung: Ausschlussfristen beachten
Auch wenn die gesetzliche Verjährungsfrist für Gehaltsansprüche 3 Jahre beträgt (§195 BGB), enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge Ausschlussfristen von nur 3 bis 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verfallen Ihre Ansprüche, auch wenn die Abrechnung nachweislich falsch war. Deshalb: Prüfen Sie Ihre Abrechnung jeden Monat.
Häufige Fragen zur Gehaltsabrechnung
Wie oft sind Gehaltsabrechnungen in Deutschland fehlerhaft?
Laut Schätzungen von Lohnabrechnungsdienstleistern und Arbeitsrechtsexperten enthalten bis zu 36% aller Gehaltsabrechnungen in Deutschland Fehler. Die häufigsten Ursachen sind veraltete Steuerklassen, fehlende Freibeträge und falsche KV-Zusatzbeiträge.
Wie kann ich meine Gehaltsabrechnung selbst prüfen?
Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse und Kinderzahl in den LohnCheck-Rechner ein und vergleichen Sie die berechneten Abzüge mit Ihrer Abrechnung. Der Rechner nutzt den offiziellen BMF-Programmablaufplan 2026.
Was tun bei falscher Gehaltsabrechnung?
Wenden Sie sich schriftlich an die Lohnbuchhaltung und bitten Sie um Korrektur. Der Arbeitgeber ist nach §108 GewO dazu verpflichtet. Dokumentieren Sie die Abweichung. Bei Streit hilft das Finanzamt, die DRV oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Werden meine Gehaltsdaten bei der Prüfung gespeichert?
Nein. LohnCheck berechnet alles zu 100% in Ihrem Browser. Keine Gehaltsdaten werden an Server übertragen. Überprüfbar über die Browser-Netzwerkkonsole (F12 → Netzwerk).
Welche Fehler auf der Lohnabrechnung kosten am meisten Geld?
Die teuersten Fehler: Falsche Steuerklasse (200 bis 800 EUR/Monat), fehlender Freibetrag (30 bis 150 EUR/Monat), falscher KV-Zusatzbeitrag (5 bis 25 EUR/Monat), falsche Kinderzahl bei PV (5 bis 20 EUR/Monat).
Verjähren Ansprüche aus falschen Gehaltsabrechnungen?
Gesetzlich nach 3 Jahren (§195 BGB). Aber Vorsicht: Arbeits- und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen von nur 3 bis 6 Monaten. Prüfen Sie Ihre Abrechnung daher monatlich.
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