So berechnet die Elterngeldstelle Ihr Netto
Das Elterngeld-Netto ist nicht das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Die Elterngeldstelle rechnet nach §2e/f BEEG: Brutto minus Werbungskostenpauschale (1.230 EUR/Jahr), dann minus 21 % SV-Pauschale (statt der tatsächlichen Sozialabgaben), dann minus Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan, Soli und ggf. 8 % Kirchensteuer. Die Ersatzrate beträgt 65–67 % dieses Elterngeld-Nettos (bei geringem Einkommen bis 100 %).
Elterngeld berechnen
Ihr Elterngeld
Elterngeld-Netto
—
Basis-Elterngeld
—
max. 12+2 Monate
Elterngeld Plus
—
max. 24+4 Monate
Gesamt (14× Basis)
—
Wichtig: Das Elterngeld-Netto ist typischerweise höher als das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung, weil die 21 % SV-Pauschale niedriger ist als die tatsächlichen Sozialabgaben (~20–22 %). Der Unterschied liegt meist bei 0–50 EUR. Ihr normales Netto (Gehaltsabrechnung) und das Elterngeld-Netto werden oben verglichen.
Elterngeld nach Gehaltsstufe
| Brutto/Monat | EG-Netto | Ersatzrate | Basis-EG | EG Plus |
|---|
Berechnung nach §2–2f BEEG: Brutto minus 1.230 EUR/Jahr Werbungskostenpauschale, minus 21 % SV-Pauschale, minus Lohnsteuer nach BMF PAP 2026 (SK IV, ohne Kirchensteuer). Ersatzrate 65 % ab 1.240 EUR EG-Netto, 67 % unter 1.000 EUR, bis 100 % bei sehr geringem Einkommen. Min. 300 EUR, max. 1.800 EUR. Kein Ersatz für eine Steuerberatung.
Gut zu wissen: Elterngeld 2026
- Bezugsdauer Basis: 12 Monate, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate
- Bezugsdauer Plus: Bis zu 24+4 Monate bei halber Höhe — ideal bei Teilzeitarbeit (max. 32h/Woche)
- Partnerschaftsbonus: 2–4 zusätzliche EG-Plus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24–32h/Woche arbeiten
- Geschwisterbonus: +10 % (mind. 75 EUR Basis / 37,50 EUR Plus) bei Kind unter 3 oder 2+ Kindern unter 6
- Mehrlingszuschlag: +300 EUR Basis (150 EUR Plus) pro zusätzlichem Mehrlingskind
- Frühgeburt: 1–4 zusätzliche Monate je nach Zeitpunkt (ab 6 Wochen vor Termin)
- Einkommensgrenze (ab April 2025): 175.000 EUR (Paare) / 150.000 EUR (Alleinerziehende) zu versteuerndes Einkommen
- Mindestelterngeld: 300 EUR (Basis) / 150 EUR (Plus) — auch ohne vorheriges Einkommen
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie wird das Elterngeld-Netto berechnet?
Das Elterngeld-Netto weicht vom Gehaltsabrechnungs-Netto ab. Die Elterngeldstelle zieht vom Brutto die Werbungskostenpauschale (1.230 EUR/Jahr = 102,50 EUR/Monat) ab, dann 21 % SV-Pauschale (statt der echten Sozialabgaben), dann Lohnsteuer nach BMF-PAP, Soli und ggf. 8 % Kirchensteuer (immer 8 %, auch in Bundesländern mit 9 %).
Wie hoch ist die Ersatzrate?
Bei EG-Netto ≥ 1.240 EUR: 65 %. Zwischen 1.000 und 1.240 EUR steigt die Rate linear auf 67 %. Unter 1.000 EUR steigt sie weiter: Pro 2 EUR weniger Netto +0,1 Prozentpunkte, bis maximal 100 %. Minimum: 300 EUR, Maximum: 1.800 EUR.
Elterngeld Plus vs. Basis
Basis: 65–100 % des EG-Nettos (max. 1.800 EUR) für 12+2 Monate. Plus: Hälfte des Basis-Betrags (max. 900 EUR), dafür doppelt so lange — besonders lohnend bei Teilzeitarbeit.
Was ändert sich 2024–2026?
Seit April 2024 gilt die reduzierte Einkommensgrenze (200.000 EUR), ab April 2025 noch niedriger: 175.000 EUR für Paare, 150.000 EUR für Alleinerziehende. Gleichzeitig können Eltern Basis-Elterngeld nur noch in den ersten 6 Lebensmonaten gleichzeitig beziehen (mit Ausnahmen für Frühgeburten und Mehrlinge).
Weitere Rechner & Informationen
Kein Ersatz für eine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach §2–2f BEEG. Abweichungen zur tatsächlichen Elterngeldberechnung sind möglich, insbesondere bei Sonderzahlungen, Selbständigkeit oder Mischeinkünften.