So berechnet die Elterngeldstelle Ihr Netto
Das Elterngeld-Netto ist nicht das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Die Elterngeldstelle rechnet nach §2e/f BEEG: Brutto minus Werbungskostenpauschale (1.230 EUR/Jahr), dann minus 21 % SV-Pauschale (statt der tatsächlichen Sozialabgaben), dann minus Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan, Soli und ggf. 8 % Kirchensteuer. Die Ersatzrate beträgt 65 bis 67 % dieses Elterngeld-Nettos (bei geringem Einkommen bis 100 %).
Elterngeld berechnen
Ihr Elterngeld
Elterngeld-Netto
—
Basis-Elterngeld
—
max. 12+2 Monate
Elterngeld Plus
—
max. 24+4 Monate
Gesamt (14× Basis)
—
Wichtig: Das Elterngeld-Netto ist typischerweise höher als das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung, weil die 21 % SV-Pauschale niedriger ist als die tatsächlichen Sozialabgaben (~20 bis 22 %). Der Unterschied liegt meist bei 0 bis 50 EUR. Ihr normales Netto (Gehaltsabrechnung) und das Elterngeld-Netto werden oben verglichen.
Elterngeld nach Gehaltsstufe
| Brutto/Monat | EG-Netto | Ersatzrate | Basis-EG | EG Plus |
|---|
Berechnung nach §2 bis 2f BEEG: Brutto minus 1.230 EUR/Jahr Werbungskostenpauschale, minus 21 % SV-Pauschale, minus Lohnsteuer nach BMF PAP 2026 (SK IV, ohne Kirchensteuer). Ersatzrate 65 % ab 1.240 EUR EG-Netto, 67 % unter 1.000 EUR, bis 100 % bei sehr geringem Einkommen. Min. 300 EUR, max. 1.800 EUR. Kein Ersatz für eine Steuerberatung.
Gut zu wissen: Elterngeld 2026
- Bezugsdauer Basis: 12 Monate, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate
- Bezugsdauer Plus: Bis zu 24+4 Monate bei halber Höhe, ideal bei Teilzeitarbeit (max. 32h/Woche)
- Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche EG-Plus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32h/Woche arbeiten
- Geschwisterbonus: +10 % (mind. 75 EUR Basis / 37,50 EUR Plus) bei Kind unter 3 oder 2+ Kindern unter 6
- Mehrlingszuschlag: +300 EUR Basis (150 EUR Plus) pro zusätzlichem Mehrlingskind
- Frühgeburt: 1 bis 4 zusätzliche Monate je nach Zeitpunkt (ab 6 Wochen vor Termin)
- Einkommensgrenze (ab April 2025): 175.000 EUR (Paare) / 150.000 EUR (Alleinerziehende) zu versteuerndes Einkommen
- Mindestelterngeld: 300 EUR (Basis) / 150 EUR (Plus), auch ohne vorheriges Einkommen
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie wird das Elterngeld-Netto berechnet?
Das Elterngeld-Netto weicht vom Gehaltsabrechnungs-Netto ab. Die Elterngeldstelle zieht vom Brutto die Werbungskostenpauschale (1.230 EUR/Jahr = 102,50 EUR/Monat) ab, dann 21 % SV-Pauschale (statt der echten Sozialabgaben), dann Lohnsteuer nach BMF-PAP, Soli und ggf. 8 % Kirchensteuer (immer 8 %, auch in Bundesländern mit 9 %).
Wie hoch ist die Ersatzrate beim Elterngeld?
Bei EG-Netto ≥ 1.240 EUR: 65 %. Zwischen 1.000 und 1.240 EUR steigt die Rate linear auf 67 %. Unter 1.000 EUR steigt sie weiter: Pro 2 EUR weniger Netto +0,1 Prozentpunkte, bis maximal 100 %. Minimum: 300 EUR, Maximum: 1.800 EUR.
Elterngeld Plus vs. Basis
Basis: 65 bis 100 % des EG-Nettos (max. 1.800 EUR) für 12+2 Monate. Plus: Hälfte des Basis-Betrags (max. 900 EUR), dafür doppelt so lange, besonders lohnend bei Teilzeitarbeit.
Was ist der Geschwisterbonus?
Wenn Sie ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren haben, erhalten Sie den Geschwisterbonus: 10 % Aufschlag auf das Elterngeld, mindestens jedoch 75 EUR bei Basis-Elterngeld bzw. 37,50 EUR bei Elterngeld Plus.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Elterngeld?
Seit April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 EUR zu versteuerndem Einkommen für Paare und 150.000 EUR für Alleinerziehende. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Was ändert sich 2024 bis 2026?
Seit April 2024 gilt die reduzierte Einkommensgrenze (200.000 EUR), ab April 2025 noch niedriger: 175.000 EUR für Paare, 150.000 EUR für Alleinerziehende. Gleichzeitig können Eltern Basis-Elterngeld nur noch in den ersten 6 Lebensmonaten gleichzeitig beziehen (mit Ausnahmen für Frühgeburten und Mehrlinge).
Weitere Rechner & Informationen
Kein Ersatz für eine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach §2 bis 2f BEEG. Abweichungen zur tatsächlichen Elterngeldberechnung sind möglich, insbesondere bei Sonderzahlungen, Selbständigkeit oder Mischeinkünften.
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