Bei 6.800 EUR brutto monatlich bleiben
—
netto in Steuerklasse I (2026, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,69%)
6.800 EUR brutto in allen Steuerklassen
6.800 EUR brutto ist ein Gehalt für leitende Positionen, das nahe der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung liegt. Typische Berufe sind Bereichsleiter, Senior-Consultants oder IT-Architekten. Die folgende Tabelle zeigt das Nettogehalt für alle 6 Steuerklassen:
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto | Nettoquote |
|---|
Abzüge im Detail (Steuerklasse I)
| Position | Betrag |
|---|
Häufige Fragen zu 6.800 EUR brutto
6.800 € brutto — bin ich nahe der Beitragsbemessungsgrenze KV/PV?
Ja, bei 6.800 EUR brutto nähern Sie sich der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (2026: 5.812,50 EUR monatlich). Da Ihr Gehalt darüber liegt, werden KV- und PV-Beiträge nur bis zur BBG berechnet, was Ihre Sozialabgaben relativ gesehen senkt.
6.800 EUR brutto — welche Positionen zahlen solche Gehälter?
6.800 EUR brutto ist typisch für leitende Positionen wie Bereichsleiter, Senior-Consultants bei Big Four, erfahrene Ärzte in Kliniken oder IT-Architekten in Konzernen. In Steuerklasse I bleiben davon ca. 4.140 EUR netto.
Wie wirkt sich die BBG auf meine Sozialabgaben bei 6.800 EUR brutto aus?
Da 6.800 EUR über der KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 EUR liegt, zahlen Sie Kranken- und Pflegeversicherung nur auf 5.812,50 EUR. Bei der Rentenversicherung (BBG 8.450 EUR) wird hingegen das volle Gehalt herangezogen. Dadurch ist die Sozialabgabenquote etwas niedriger als bei Gehältern unter der KV-BBG.
6.800 EUR brutto — fällt Solidaritätszuschlag an?
Bei 6.800 EUR brutto in Steuerklasse I kann je nach individueller Situation ein geringer Solidaritätszuschlag anfallen. Die Freigrenze liegt bei 18.130 EUR Jahreslohnsteuer. Bei diesem Gehalt liegt die Jahreslohnsteuer knapp in diesem Bereich, sodass ggf. ein reduzierter Soli erhoben wird.